Dies ist bei einer Vielzahl von Konstellationen der Fall, z.B.:

 

... bei der Unternehmensgründung u. Gestaltung
Wir weisen Sie auf rechtliche und steuerrechtliche Aspekte  bei der Gründung und Gestaltung,  der Liquidation oder auch der Veräußerung Ihres Betriebs hin. Des weiteren übernehmen wir die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern und Gesellschaften bei allen Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis.

 

... bei der Unternehmensnachfolge
Insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge sind ertrags- und erbschaftssteuerliche Folgen von Vertragsgestaltungen nicht ohne fundierte Kenntnisse des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts zu überblicken. Wir beraten Sie bei der steuerrechtlichen und rechtlichen Gestaltung von ganzheitlichen Nachfolgekonzepten, insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung von betrieblichem Vermögen. Dabei achten wir darauf, dass durch die vertraglichen Nachfolgeregelungen das betriebliche Vermögen geschützt wird, die Erbschaftsteuer im Rahmen der Möglichkeiten minimiert und die Aufdeckung stiller Reserven vermieden wird.  Gerne vertreten wir Sie auch im Rahmen der Erbauseinandersetzungen.

 

... im Personalbereich
Neben der Lohnbuchhaltung mit der Erstellung der Lohnabrechnung und der Durchführung der entsprechenden Meldungen sind wir aufgrund unserer Kenntnisse in der Lage, Sie umfassend bezüglich der damit verbundenen steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Aspekte zu beraten.  Wir unterstützen Sie bei Begründung, Betreuung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse in Ihrem Unternehmen und nehmen damit die Funktion einer externen Personalabteilung war. Bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen wir die gerichtliche Vertretung vor Arbeitsgerichten und Einigungsstellen.